1. Berechtigung

  1. Nur Personen, die den Eintrittspreis bezahlt und sich in der Besucherliste eingetragen haben, dürfen in der Kletteranlage klettern.
  2. Nicht klettern dürfen Kinder und Jugendliche ohne Aufsicht eines Erwachsenen Bevollmächtigten oder ohne Ermächtigung „4 climbing under 18“.

2. Zutritt

  1. Benützer ohne Jahreskarte haben nur zu den vorgesehenen Benutzerzeiten (Kletterdienst ist anwesend) Zutritt zur Kletteranlage.
  2. Für Benützer mit Jahreskarte gelten die erweiterten Zutrittszeiten. Dabei kann die Jahreskarte zum Öffnen der Tür verwendet werden. Der Eingangsbereich wird mit einem Kamerasystem überwacht.
  3. Die Betreiber sind berechtigt, die Einhaltung der Hausordnung zu kontrollieren und bei Übertretung den Benutzer von der Kletteranlage zu verweisen bzw. auszuschließen.

3. Haftung

  1. Jeder klettert auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder, übernehmen die Aussichtspflicht und weisen außerdem darauf hin, dass die Kletteranlage kein Spielplatz ist.
  2. Durch das Betreten der Kletteranlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt. Bei groben Fehlverhalten wird die Eintrittskarte entzogen und der Betroffene der Anlage verwiesen.
  3. Für persönliches Eigentum wird nicht gehaftet. Ebenso wird für verloren gegangen Gegenstände sowie Kleidung keine Haftung übernommen. Schadensansprüche gegen den Kletteranlagenbetreiber, wie gegen die einzelnen Personen die Kletterdienst gewährleisten, sind ausgeschlossen.
  4. Der Gruppeführer unterschreibt die Benutzerordnung. Er ist für die Gruppe verantwortlich und sorgt dafür, dass die Gruppe sich an Benutzerordnung hält.

4. Veränderung / Beschädigung

  1. Tritte, Griffe und Haken dürfen weder verändert, neu angebracht noch beseitigt werden. Schadhafte oder lose Griffe bitte sofort beim Kletterdienst melden.

5. Hausrecht

  1. Das Hausrecht über die Kletteranlage übt die AVS-Sektion/Ortsstelle durch von ihr beauftrage Personen aus.
  2. Verstöße gegen die Hausordnung haben den Ausschluss von der Kletteranlage zur Folge.

6. Weitere Hinweise

  1. Der Kletterbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  2. Im Kletterbereich darf weder gegessen noch getrunken werden.
  3. Rucksäcke und Taschen dürfen nicht in den Kletterbereich gebracht werden.
  4. Zum Umziehen stehen die Umkleideräume der Sporthalle zur Verfügung.
  5. Geräte und Einrichtungsgegenstände der nebenanliegenden Sporthalle dürfen nicht benützt werden.

7. Sicherheitsregeln

  1. Geklettert wird ausschließlich nach den anerkannten Sicherheitsregeln „Sicher Klettern“ welche in der Anlage aufgehängt sind. 
  2. Im Kletterturm darf ausschließlich mit Seilsicherung geklettert werden.
  3. Zur Sicherung müssen alle Haken / Umlenkeinrichtungen korrekt eingehängt werden. 
  4. An jedem Umlenkpunkt darf nur ein Seil eingehängt werden. (Seilreibung!!)